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Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude

Online BestellungSeit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort den Eigentümern sowie Miet- und Kauf-Interessenten Auskunft.

Wohngebäude werden nun "vergleichbar"

Ist der Kaufpreis oder Mietpreis für eine Immobilie gerechtfertigt? Oder handelt es sich um einen "Energiefresser"? Ein "sparsames Haus" kann nun vor Kauf oder Anmietung erkannt werden.

Achtung Nachweispflicht!

Die seit dem 1. Oktober 2007 an geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) bringt eine Reihe neuer Pflichten für Hauseigentümer mit sich. Vermieter und Verkäufer müssen ab sofort die Energieeffizienz ihres Gebäudes belegen und auf Verlangen einen Nachweis vorlegen. Mieter und Erwerber sollen damit den Energieverbrauch besser einschätzen und vergleichen können. Ohne Energieausweis kann bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro fällig werden.

Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, muss Interessenten schon heute einen Energieausweis vorlegen. Besitzer gewerblicher Immobilien werden den Energiepass erst ab Sommer 2009 nachweisen müssen.

Verbrauchsausweis

Der günstigere Verbrauchsausweis, den wir schon ab 34,90 Euro ausstellen, stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von der Heizkostenabrechnungen (mind. drei aufeinanderfolgende Jahre) berechnet und um besondere Witterungseinflüsse und längere Leerstände bereinigt. Damit bildet der Verbrauchsausweis aber nur das Heizverhalten der Hausbewohner und nicht die energetische Gebäudequalität ab.

Bedarfsausweis

Anders der Bedarfsausweis, den wir je nach Aufwand schon ab 158,-- Euro anbieten: Er stellt den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes fest, insbesondere die Wärmedämmwerte der Außenwände, Fenster, Keller- und Speicherdecken. Ebenso werden bei der Berechnung bereits erfolgte Sanierungen oder Modernisierungen an der Immobilie berücksichtigt. Auf der Grundlage dieser Werte wird dann der Heizenergiebedarf des Gebäudes berechnet.

Wahlmöglichkeit

Während der Bedarfsausweis für Neubauten schon seit dem 1. Februar 2002 vorgeschrieben ist, können Eigentümer von Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten, sich zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis entscheiden. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten -welche mit Baugenehmigung vor 1. November 1977 erstellt wurden- muss hingegen ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Hausbesitzer, die wissen wollen, wo die energetischen Schwachstellen liegen und welche Energiesparmaßnahmen sinnvoll sind, sollten sich einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Darüber hinaus besteht für eine umfassendere Beratung auch die Möglichkeit, diese durch Bundesmittel subventionieren zu lassen. Wir besitzen alle nötigen Zertifikate und Zulassungen. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne unverbindlich und umfassend.

Alle von uns ausgestellten Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren!

Unser Angebot zum Energieausweis

Leistung Beschreibung Preis
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Online-Bestellung
Erfassung der Verbrauchsdaten durch den Hauseigentümer, Online-Bestellung, Bild ohne Aufpreis, deutschlandweite Ausstellung, 10 Jahre Gültigkeit.

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34,95€ *)
Bedarfsorientierter Energieausweis Erfassung der Gebäudeinformationen durch einen staatl. geprüften Energieberater vor Ort,

- Ingenieur-technische Berechnung,

- energetische Bewertung der Gebäudehülle wie Wände, Fenster, Türen, Dach usw.

- energetische Bewertung der Heizungsanlage

- ggfs. Modernisierungstipps,

- 10 Jahre Gültigkeit.

Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne und ausführlich.
nach Aufwand, Peis auf Anfrage per Email: Email Adresse Preisanfrage
*) eine Ausweisung der Umsatzsteuer findet gem. §19 UStG. nicht statt